Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeitende,
im Rahmen der Pandemiebewältigung unterstützt Ihr Arbeitgeber weiterhin die Impfbereitschaft jedes einzelnen Mitarbeitenden.
Allen Mitarbeitenden wird jeweils die vollständige Covid-19-Impfung (1. + 2.Impfung) pauschal 60 Minuten Arbeitszeit (unabhängig von der Anzahl und Dauer der Impftermine) gutgeschrieben. Zusätzlich wird nun auch für die Auffrischungs-/Booster-Impfung 30 Minuten Arbeitszeit pauschal vergütet. Mitarbeitende könnten somit maximal 90 Minuten (pauschal) für alle erfolgten Covid-19-Impfungen erhalten.
Dies gilt nicht für Mitarbeitende, die auf Veranlassung oder Duldung des Arbeitgebers bereits wähend der vergüteten Arbeitszeit geimpft wurden. Bei vielen Mitarbeitenden ist für die 1. + 2. Impfung bereits eine Anrechnung erfolgt. Daher gilt: Die Arbeitszeit wird nur einmalig gutgeschrieben.
Sollte der Impftermin außerhalb der Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfinden oder stattgefunden haben, wird dies auch pauschal mit 60 Minuten Stunde und/ oder 30 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben. Darüber hinaus erfolgt keine Zeitgutschrift.
Sofern Sie den Eintrag ,,Covid-19 1. + 2. Impfung (60 Min)'' o. ,,Covid-19 Booster-Impfung (30 Min)'' nicht selber in Ihrer Zeiterfassung mit 60 und/ oder 30 Minuten hinterlegen können, leiten Sie einen Antrag an Ihren zuständigen Dienstplaner/Vorgesetzten weiter, um die Zeitgutschrift zu erhalten.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Quelle: Aushang in den Einrichtungen - Oldenburg, 30.11.2021 - Dennis Poppmann