Oldenburg, 18. März 2020 - Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen angewiesen, Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren.
Heime zur Betreuung älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen sind aufgefordert, generelle Besuchs- und Betretungsverbote durchzusetzen. Ausgenommen von diesen Besuchsverboten sind nahestehende Personen von Sterbenden sowie Seelsorgern oder Urkundspersonen. Behandelnde Ärzte und Pflegende haben freien Zutritt.