Brake, 18.9.2019 – Vor dem Amtsgericht Brake ist das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Christophorus-Hauses gefällt worden. Wegen gewerbsmäßiger Untreue wurde er zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zwischen November 2012 und September 2017 insgesamt 217.500 Euro vom Heimkonto abgehoben und für sich verwendet. Der Strafrichter ordnete außerdem die Einziehung des Wertersatzes an und verhängte als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 11.000 Euro. „Wir sind froh, dass mit dem Urteil die juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist“, sagte Uwe K. Kollmann, Vorstand des Christophorus-Haus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.
Die diakonische Altenpflege-Einrichtung steht inzwischen seit zwei Jahren unter der Leitung von Daniela Jung. Die Angebote in der stationären Betreuung, der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der Menü-Dienst werden von den Brakern gut angenommen. Im Christophorus-Haus sind über 90 Mitarbeitende beschäftigt. Die Einrichtung besteht seit über 40 Jahren und hat 101 Pflegeplätze.