Oldenburg, 28.11.2017 – Diakonie-Vorstand Uwe K. Kollmann ehrte Rechtsanwalt Ekkehard Hausin mit dem Goldenen Kronenkreuz. Auf Anregung der Diakonie war Hausin 1984 als Rechtsberater für ausländische Flüchtlinge in der Region Oldenburg/Weser-Ems verpflichtet worden. Seit 1979 waren die Zahl von Asylsuchenden in Deutschland erheblich gestiegen. Auf Betreiben von Caritas und Diakonie etablierte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) damals eine Rechtsberatung für die zunehmend mittellosen Flüchtlinge. Hausin unterstützte auch die beteiligten Wohlfahrtsverbände im Rechtsberaternetzwerk für ausländische Flüchtlinge. Er war seitdem juristischer Ansprechpartner für alle Beratungsdienste und für Kirchengemeinden.
Außerdem beriet Hauson für zehn Jahre die Mitarbeitenden in der unabhängigen Verfahrensberatung der Diakonie in der Zentralen Anlaufstelle (ZAST) in Blankenburg. Fachleute, Verwaltungsgerichte und Rechtsanwälte setzten auf seinen fachlichen Rat in Asylrechtsfragen. Seine Engagement habe auch zur aufenthaltsrechtlichen Absicherung der Yeziden beigetragen, erläutert die Diakonie. Olaf Grobleben dankte Hausin im Namen des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das langjährige Engagement.
Als Nachfolger hat Hausin den Rechtsanwalt Klemens Tönges in Asyl- und Ausländerrecht eingearbeitet. Tönges wird laufende Fälle übernehmen und er hat den Auftrag die Rechtsberatungstätigkeiten im kirchlich-diakonischen Zusammenhängen fortzusetzen.
Das Ehrenzeichen ist die höchste Auszeichnung der Diakonie. Es wird übergeben im Auftrag des Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Besorgt hatte sich Lilie vor wenigen Tagen vor der EKD-Synode in Bonn über die Diskussion um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems geäußert: "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden.“ Von einer neuen Bundesregierung erwartet Lilie, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stellt. Familiennachzug einzuschränken, widerspricht dem Grundgesetz mahnte Hausin.